Welche Möglichkeiten stehen Ihnen offen, wenn Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte oder Sie als Arbeitgeber sich von einem Arbeitnehmer trennen wollen ? Rechtsanwalt Andreas Schreiner kann sie Ihnen aufzeigen.
"In meiner Arbeitszeit beschäftige ich mich größtenteils mit Kündigungsschutzklagen. Aber auch Bauverträge und Erbsachen fallen in meinen Bereich, also häufig die Auslegung des Willens und des letzten Willens.
Apropos Wille: Tritt der Wille in fremdem Namen zu handeln nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht. § 164 Abs. 2 BGB - Das verstehe, wer will !"